»Sie wollen sich also scheiden lassen, Herr Brösel. Was hat denn Ihre Frau gegen Sie in der Hand?« »Nudelrolle, Teppichklopfer und Besen, Herr Rechtsanwalt!«
Richter: »Angeklagter, Sie wollen uns also einreden, Sie hätten die Bestecke in dem Restaurant nur irrtümlich gestohlen?« »Ja, das kann ich beschwören. Ich war fest davon überzeugt, sie seien aus Silber.«
Vaterschaftsprozeß. »Zeugin, Sie haben also mit dem Angeklagten in einem eheähnlichen Verhältnis zusammengelebt?« »Jawohl, Herr Richter.« »Und erinnern Sie sich genau, in welchem Zeitraum das war?« »In der Silvesternacht, Herr Richter, das weiß ich genau!«
Der Scheidungsrichter blickt abwechselnd in die Akten und auf die Ehefrau. »Sagen Sie«, fragt er, »warum haben Sie Ihrem Mann eigentlich zwei Flaschen nachgeworfen?« Da antwortet die Ehefrau: »Weil die erste nicht getroffen hat!«
»Egon«, erkundigt sich der Regierungsvertreter, »wie sind Sie ins Gefängnis gekommen?« »Ach, ich wollte meine Braut entführen, und in der Eile habe ich nur die Mitgift erwischt!«
Oskar steht wegen Beleidigung vor Gericht. »Sie geben zu«, donnert der Richter, »daß Sie den Kläger einen Idioten geschimpft haben?« »Ja. Und ich bitte um mildernde Umstände wegen meiner Wahrheitsliebe.«
Ein Wilderer wird zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. »Wollen Sie die Strafe gleich antreten?« fragt der Richter. »Ich weiß nicht so recht«, erwidert da der Wilderer, »ich würde schon lieber während der Schonzeit kommen!«
Anwalt: »Gut, gnädige Frau, Sie wollen sich scheiden lassen. Aber was verstehen Sie unter seelischer Grausamkeit?« Klientin: »Er hat die Waage im Bad um vier Kilo vorgestellt, und ich habe daraufhin den ganzen Garten umgegraben und sein Auto gewaschen und...«
»Angeklagter, nun erzählen Sie mal, wie es zu dem Uhrendiebstahl kam.« »Also, wie ich da so ging, sah ich eine Uhr, die auch ging. Und da dachte ich mir, da könnten wir auch zusammen gehen.«
Angeklagter zum Richter: »Ich komme aus einer sehr armen Familie, Herr Vorsitzender. Wir hatten erst genügend Geld, meinen vierten Geburtstag zu feiern, als ich siebzehn war.«
»Haben Sie schon einmal vor einer größeren Versammlung eine Rede gehalten?« »Ja. Ich bin aufgestanden und habe gesagt: >Hohes Gericht, ich erkenne die Vaterschaft an!<«
Richter zur Zeugin: »Stimmt es, daß Sie mit dem Angeklagten die Nacht im Hotel verbracht haben?« »Ja, aber ich konnte nichts dagegen unternehmen - er hat mich glatt überrumpelt.« »Und auf welche Weise?« »Er hat einfach zum Portier gesagt, ich sei seine Frau.«
»Angeklagter, sind Sie schon einmal verurteilt worden?« »Ja, Herr Richter. Vor zehn Jahren wegen Badens an verbotener Stelle.« »Und seitdem?« »Seitdem habe ich nicht mehr gebadet!«
Der Richter blickte auf das süße junge Ding herab: »Sie behaupten, daß der Angeklagte Ihnen Ihr Geld aus dem Strumpf gestohlen hat?« fragte er. »Das stimmt, Euer Ehren«, antwortete sie. »Na, und warum haben Sie sich nicht gewehrt?« fragte der Richter. Das Mädchen errötete und senkte den Blick: »Ich wußte ja nicht, daß er mein Geld wollte, Euer Ehren.«
»Zugegeben, ich kniete mitten auf der Autobahn«, sagt der Angeklagte, »aber damit ist noch lange nicht bewiesen, daß ich betrunken war.« »Nicht unbedingt«, räumt der Richter ein, »aber wie erklären Sie es sich, daß Sie auch noch den weißen Mittelstreifen aufrollen wollten?«