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»Zugegeben, ich kniete mitten auf der Autobahn«, sagt der Angeklagte, »aber damit ist noch lange nicht bewiesen, daß ich betrunken war.« »Nicht unbedingt«, räumt der Richter ein, »aber wie erklären Sie es sich, daß Sie auch noch den weißen Mittelstreifen aufrollen wollten?«