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Vaterschaftsprozeß. »Zeugin, Sie haben also mit dem Angeklagten in einem eheähnlichen Verhältnis zusammengelebt?« »Jawohl, Herr Richter.« »Und erinnern Sie sich genau, in welchem Zeitraum das war?« »In der Silvesternacht, Herr Richter, das weiß ich genau!«